Die WEG-Verwaltung

(Verwaltung von Eigentumswohnungen)

Typische gesetzliche Aufgaben des Verwalters

  • Jahresabrechnung
  • Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder/- Teileigentum
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes
  • Eigentümerversammlungen
  • Durchführung der Hausordnung
  • Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
  • Geldverwaltung
  • Rechnungskontrolle und Anweisung
  • Buchführung
  • Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs
  • Reparaturauftragsvergabe

Die Mietverwaltung

  • Verhandlungsführung mit Mietern, Pächtern und Anderen zur Wahrnehmung der dem Eigentümer zustehenden Rechte
  • Abschluss und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
  • Wohnungsübergaben und -abnahmen
  • Personalwesen (z.B. Hausmeister, Reinigungskräfte)
  • Einziehen und Verbuchen der Mietzahlungen
  • Zahlungsüberwachung und Mahnwesen
  • Rechtsverfolgung zahlungssäumiger Mieter
  • Rechnungsprüfung und Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
  • Erstellung der Jahresabrechnung für die Mieter
  • Anlegen der Mietkaution